Sachverständigenkosten
Die Sachverständigenkosten werden beim unverschuldeten Unfallereignis immer von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei sogenannten Bagatellschäden (bis 750 Euro) können Kürzungen vorgenommen werden.
Die Sachverständigenkosten werden beim unverschuldeten Unfallereignis immer von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei sogenannten Bagatellschäden (bis 750 Euro) können Kürzungen vorgenommen werden.